Rechts- und Beratungskosten von Instandhaltungsrücklage

Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, auf eine bevorstehende Instandsetzungsmaßnahme bezogene Kosten der sachverständigen Begutachtung und Rechtsberatung der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen.

 

Urteil vom 02.01.2006

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 114/05

Quelle: MietRB 2006, 197

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