Rechts- und Beratungskosten von Instandhaltungsrücklage
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, auf eine bevorstehende Instandsetzungsmaßnahme bezogene Kosten der sachverständigen Begutachtung und Rechtsberatung der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen.
Urteil vom 02.01.2006
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 34 Wx 114/05
Quelle: MietRB 2006, 197