Einzugsermächtigung im Beschlußweg durchsetzbar
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluß jeden Wohnungseigentümer verpflichten, für die Wohngeldzahlung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Angesichts der Widerufsmöglichkeit einer Lastschrift entstünde dem einzelnen Eigentümer dadurch auch kein Nachteil.
Urteil vom 21.04.2005
Gericht: OLG Hamm
Aktenzeichen: 15 W 26/05
Quelle: MietRB 2005, 325