Einzugsermächtigung im Beschlußweg durchsetzbar

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluß jeden Wohnungseigentümer verpflichten, für die Wohngeldzahlung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Angesichts der Widerufsmöglichkeit einer Lastschrift entstünde dem einzelnen Eigentümer dadurch auch kein Nachteil.

 

Urteil vom 21.04.2005

Gericht: OLG Hamm

Aktenzeichen: 15 W 26/05

Quelle: MietRB 2005, 325

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