Verwaltungsbeirat darf en bloc gewählt werden

Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird.

 

Urteil vom 29.03.2004

Gericht: KG

Aktenzeichen: 24 W 194/02

Quelle: NZM 2005, 107

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