Verwaltungsbeirat darf en bloc gewählt werden
Gegen eine Blockabstimmung über die Bestellung eines Verwaltungsbeirats bestehen keine Bedenken, wenn die Einzelabstimmung von keinem Wohnungseigentümer verlangt wird.
Urteil vom 29.03.2004
Gericht: KG
Aktenzeichen: 24 W 194/02
Quelle: NZM 2005, 107