Auch Verwaltungsbeiräte dürfen entlastet werden!

Nachdem der BGH in zwei grundlegenden Urteilen entschieden hat, daß der Verwalter entlastet werden darf und sich sogar das Bayerische Oberste Landesgericht in Umkehr seiner früheren Rechtsprechung dem angeschlossen hat (BayObLG, Beschluß v. 30.10.2003, Az.: 2 ZBR 132/03 in ZMR 2004, 211), bemüht es sich nun, auch eine andere im Raum stehende Frage zu klären: Was ist mit dem Verwaltungsbeirat? Hier bestätigte das Gericht nun: Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, daß Schadensersatzansprüche bestehen.

 

Urteil vom 15.09.2003

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2 ZBR 150/03

Quelle: ZMR 2004, 50

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