Verwaltungsbeirat kann nur in Gesamtheit zustimmen
Sieht ein Beschluß die Notwendigkeit einer Zustimmung des Verwaltungsbeirats zu einer bestimmten Maßnahme vor, so genügt die Zustimmung des Vorsitzenden allein nicht. Vielmehr ist es erforderlich, daß sich der Verwaltungsbeirat als Gremium für die beabsichtigte Maßnahme ausspricht.
Urteil vom 28.03.2002
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2 ZBR 4/02
Quelle: NZM 2002, 529