Verpachtung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluß
Über die Verpachtung von Gemeinschaftseigentum kann ein Mehrheitsbeschluß gefaßt werden. Die Verpachtung führt nicht zum vollständigen Ausschluß des Mitgebrauchs der gemeinschaftlichen Flächen, sondern ersetzt lediglich unmittelbaren, eigenen Gebrauch durch mittelbaren Fremdgebrauch.
Urteil vom 28.03.2002
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2 ZBR 182/01
Quelle: NZM 2002, 569