Kleintierhaltung im Mietvertrag erlauben

Folgende Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag ist unwirksam: “Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.” Dies entschied der Bundesgerichtshof, weil die Klausel keine generelle Ausnahme für alle Kleintiere, sondern nur für Ziervögel und Zierfische vorsah. Es sei auch unerheblich, ob die Zustimmung im freien Ermessen des Vermieters stehe oder von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden darf.

 

Urteil vom 14.11.2007

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 340/06

Quelle: NZM 2008, 79

Urteil vom 14.11.2007

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 340/06

Quelle: MietRB 2008, 131

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