Ladung zur Eigentümerversammlung nur durch den Verwalter

Wird eine Eigentümerversammlung unberechtigterweise statt vom Verwalter von dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats einberufen, sind die in dieser Versammlung gefassten Eigentümerbeschlüsse im Falle einer Anfechtung für ungültig zu erklären, es sei denn, es steht fest, daß sie auch bei einer ordnungsgemäßen Einberufung gefasst worden wären.

Urteil vom 17.04.2002

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2Z BR 14/02

Quelle:

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