Nachbarrechtliche Gestattung bindet nicht Einzelrechtsnachfolge

Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, ist der Käufer als Einzelrechtsnachfolger daran grundsätzlich nicht gebunden. Es handelt sich hierbei nur um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den alten Nachbarn, nicht jedoch zwischen den neuen.

 

Urteil vom 29.02.2008

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 31/07

Quelle: NZM 2008, 418

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