Nachbarrechtliche Gestattung bindet nicht Einzelrechtsnachfolge
Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, ist der Käufer als Einzelrechtsnachfolger daran grundsätzlich nicht gebunden. Es handelt sich hierbei nur um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den alten Nachbarn, nicht jedoch zwischen den neuen.
Urteil vom 29.02.2008
Gericht: BGH
Aktenzeichen: V ZR 31/07
Quelle: NZM 2008, 418