Zulässiges Verbot der Tierhaltung

Ein Beschluß, der vorsieht, Katzen und Hunde aus der Wohnung zu entfernen und künftig auch keine mehr in der Wohnung zu halten, unterfällt ohne weiteres der Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft.

 

Urteil vom 15.07.2002

Gericht: OLG Düsseldorf

Aktenzeichen: 3 Wx 173/02

Quelle: NZM 2002, 872

Zurück zur Übersicht