Zulässiges Verbot der Tierhaltung
Ein Beschluß, der vorsieht, Katzen und Hunde aus der Wohnung zu entfernen und künftig auch keine mehr in der Wohnung zu halten, unterfällt ohne weiteres der Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft.
Urteil vom 15.07.2002
Gericht: OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: 3 Wx 173/02
Quelle: NZM 2002, 872