Balkonien ist kein rechtsfreier Raum
Frühling läßt sein blaues Band .... Auch wenn es die Bewohner nach den langen Wintermonaten wieder hinaus ins Freie zieht, sind sie doch nicht vollkommen frei in der Gestaltung ihres Balkons. So ist es z.B. untersagt, Blumenkästen nach außen zu hängen. Dadurch wird nicht nur die Fassade uneinheitlich gestaltet, es besteht auch das Risiko, daß neben den Blumen die Untermieter gegossen werden.
Urteil vom 22.03.2001
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2Z BR 20/01
Quelle: Haufe-Index, 584558