Bauliche Veränderung durch Umgraben

Eine bauliche Veränderung kann auch die Umgestaltung der Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hangs sein. Wird durch eine solche Maßnahme die Nutzbarkeit erhöht, kann schon in der Möglichkeit einer intensiveren Nutzung ein Nachteil im Sinne des § 14 WEG liegen.

 

Urteil vom 26.09.2002

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2 ZBR 86/02

Quelle: NZM 2003, 242

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