Bauliche Veränderung durch Umgraben
Eine bauliche Veränderung kann auch die Umgestaltung der Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hangs sein. Wird durch eine solche Maßnahme die Nutzbarkeit erhöht, kann schon in der Möglichkeit einer intensiveren Nutzung ein Nachteil im Sinne des § 14 WEG liegen.
Urteil vom 26.09.2002
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2 ZBR 86/02
Quelle: NZM 2003, 242