Fällen von Bäumen immer erlaubt?

Auch wenn die Wohnanlage durch ihren parkähnlichen Charakter geprägt ist, kann es insbesondere bei Vorliegen einer Genehmigung des Naturschutzreferats ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, einzelne Bäume zu fällen, wenn dies keinen negativen Einfluß auf den parkähnlichen Charakter der Anlage erwarten läßt. Letztlich entscheidet also der Richter, oder wie man in Bayern sagt: „Nix gwiß woas ma net.“

 

Urteil vom 07.01.2004

Gericht: OLG Hamburg

Aktenzeichen: 2 Wx 110/03

Quelle: ZMR 2004, 294

Zurück zur Übersicht