Baumfällen als bauliche Veränderung

Eine bauliche Veränderung ist auch anzunehmen, wenn Bäume oder auch ein einzelner Baum die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, daß sie den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage maßgeblich prägen mit der Folge, daß ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde. In Abgrenzung zu einer Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, die mehrheitlich beschlossen werden kann, wäre damit die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Allerdings gilt auch hier: Ein Mehrheitsbeschluß über eine konkrete Baumfällung wird einen Monat nach Beschluß bestandskräftig, sofern keine Anfechtung erfolgt.

Urteil vom 30.04.2003

Gericht: OLG Düsseldorf

Aktenzeichen: 3 Wx 97/03

Quelle:

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