Umfang von Sondernutzungsrechten: Verkaufseinrichtungen
Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfaßt nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten.
Urteil vom 08.03.2005
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2Z BR 239/04
Quelle: NZM 2005, 624