Umfang von Sondernutzungsrechten: Verkaufseinrichtungen

Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfaßt nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten.

 

Urteil vom 08.03.2005

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2Z BR 239/04

Quelle: NZM 2005, 624

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