Bewässerung von Sondernutzungsflächen

Die Kosten der Bewässerung einer Sondernutzungsfläche (Gartenanteil) sind vom Berechtigten zu tragen. Dagegen handelt es sich beim Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten um eine Angelegenheit der Gemeinschaft, weshalb die Einbaukosten nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen sein. Der Einzelne ist nicht zur Anbringung eines Zwischenzählers auf eigene Kosten verpflichtet.

 

Urteil vom 27.06.2005

Gericht: OLG Köln

Aktenzeichen: NZM 2005, 785

Quelle:

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