Wohnfläche gleich Nutzfläche
Ist nach der Teilungserklärung für die Kosten- und Lastenverteilung die Wohnfläche maßgebend, stellt sich die Frage, was mit den Teileigentumseinheiten passiert. Das Oberlandesgericht entschied, daß die Teilungserklärung so auszulegen ist, daß bei einem Teileigentum an Stelle der Wohnfläche die Nutzfläche tritt.
Urteil vom 20.09.2006
Gericht: OLG Frankfurt
Aktenzeichen: 20 W 241/05
Quelle: MietRB 2007, 96