Mieter muss Renovierung bei Mietbeginn beweisen

Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen eine Vielzahl von Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt hatte, ging es danach bekanntlich den restlichen an den Kragen: War die Wohnung zu Mietbeginn unrenoviert, scheiterte jede Schönheitsreparaturklausel. Nun hat der Bundesgerichtshof endlich einmal wieder eine Lanze für die Vermieter gebrochen. Den Beweis, dass die Wohnung zu Mietbeginn unrenoviert war, hat nämlich der Mieter zu führen.

Urteil vom 30.01.2024

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZB 43/23

Quelle:

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