Ein Nackedei ist kein Mietmangel

Gewisse Dinge gibt es, die man nicht unbedingt sehen möchte. Dazu könnte zum Beispiel zählen, wenn der eigene Vermieter des Öfteren im Hinterhof des Mietshauses nackt ein Sonnenbad nimmt. Aber deswegen auch die Miete mindern? Ein interessanter Ansatz, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt aber durchfiel. Es liegt hierbei keine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vor. Die Richter differenzierten hier aber nach verschiedenen Eskalationsstufen: Der nackt auf der Liege im Innenhof liegende Vermieter, den man nur durch starkes Hinauslehnen aus dem Fenster sehen kann, sei hinzunehmen. Würde er hingegen auch noch nackt durch das Haus rennen, wäre das anders zu gewichten.

Urteil vom 18.04.2023

Gericht: OLG Frankfurt am Main

Aktenzeichen: 2 U 43/22

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