Beschlüsse gerichtlich zu stoppen kann teuer werden

Auf einer Eigentümerversammlung gefasste Beschlüsse sind unverzüglich umzusetzen. Das gilt auch dann, wenn eine Beschlussanfechtung angekündigt oder gar schon bei Gericht eingereicht ist. Geht es nun um Beschlüsse, die faktisch später nicht mehr ohne gewaltige Probleme rückabzuwickeln sind, wie zum Beispiel eine große Baumaßnahme, könnte man auf die Idee kommen, hier mit einer einstweiligen Verfügung die Durchsetzung zu stoppen. Das kann aber auch nach hinten losgehen. Ein Eigentümer, der so vorging, erwirkte zwar zunächst eine einstweilige Verfügung. Diese wurde später aber vom Gericht aufgehoben. Durch den Baustopp kam es zu Mehrkosten im fünfstelligen Bereich. Diese forderte die Gemeinschaft von dem Eigentümer nach § 945 ZPO als Schadensersatz und bekam in allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof auch Recht.

Urteil vom 21.04.2023

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 86/22

Quelle:

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