Keine Ablehnung bei Brandschutzmängel

In einer Eigentümergemeinschaft wurden Brandschutzmängel festgestellt. Kann die Eigentümerversammlung beschliessen, dass hier gar nichts gemacht wird, zum Beispiel um Geld zu sparen? Das geht nicht, entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis. Ich zitiere: Bei einer geforderten brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Wohnräumen handelt es sich nicht um eine Maßnahme, deren Vornahme zur Disposition der Wohnungseigentümergemeinschaft steht, sondern um eine behördliche Anordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die erforderlichenfalls im Weg der Verwaltungsvollstreckung auch ohne entsprechende Beschlusslage der WEG durchgesetzt werden könnte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird sich ihrer Verpflichtung zur Vornahme dieser zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum daher nicht durch eine ablehnende Beschlussfassung entziehen können.

Urteil vom 17.08.2022

Gericht: OVG Saarlouis

Aktenzeichen: 2B 104/22

Quelle: NZM 2022, 918

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