Gebühren für Bausparverträge

Bausparer sind in Deutschland sehr beliebt und erfreuen sich gerade angesichts der derzeit stark steigenden Bauzinsen wegen der noch zinsgünstigen Bauspardarlehen einer Renaissance. Weniger beliebt sind natürlich die dafür anfallenden Gebühren. Bereits vor einigen Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erhebung von Gebühren ab dem Zeitpunkt, in dem das Darlehen abgerufen werden kann (sog. Darlehensphase) nicht zulässig ist. In dem nun entschiedenen Fall ging es um die Zeit davor, die Ansparphase. Hier kippte der Bundesgerichtshof nun die jährliche Kontogebühr mit der Begründung, dass das eine Verwaltungsleistung sei, die die Bausparkasse selbst zu tragen habe. Konkret ging es hier um folgende Klausel:

"Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a."

Urteil vom 15.11.2022

Gericht: BGH

Aktenzeichen: XI ZR 551/21

Quelle:

Zurück zur Übersicht