Kein Einbehalt wegen fehlender Belegeinsicht

Zeigst du mir keine Belege, bekommst du von mir kein Geld. Diese Denkweise eines Mieters ging vor dem Bundesgerichtshof nicht durch. Der Mieter hatte eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung erhalten. Diese Nachzahlung hat er dann auch geleistet, behielt sich dabei jedoch eine Rückforderung vor. In der Sache ging es um Meinungsverschiedenheiten bei den Hausmeisterkosten. Weil der Vermieter dem Mieter angeblich keine Einsicht in die den Hausmeister betreffenden Belege gewährt habe, forderte der Mieter nun anteilig die Nachzahlung zurück. Eine Rückforderung geleisteter Zahlungen scheidet aus Sicht der Bundesrichter jedoch aus.

Urteil vom 26.10.2021

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 150/20

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