Trotz hoher Gaspreise kein Abstellen des Warmwassers

Die hohen Gaspreise bringen einige Vermieter dazu, darüber nachzudenken, das Warmwasser zeitweise abzustellen. Teilweise wird das mit einem Schutz des Mieters vor zu hohen Nachzahlungen begründet, teilweise auch mit den Interessen des Vermieters, der für die hohen Abschlagszahlungen in Vorleistung gehen muss. Das Abstellen geht natürlich gar nicht. Der Vermieter würde hier eine sogenannte verbotene Eigenmacht begehen. Der Mieter könnte sich dagegen per einstweiligem Rechtsschutz wehren. Auch darf er den Mieter nicht auf andere Arten der Wassererwärmung verweisen („Benutzen Sie doch einen Wasserkocher“).

Urteil vom 26.07.2022

Gericht: AG Frankfurt a.M.

Aktenzeichen: 33 C 2065/22

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