Schlüsselrückgabe auch an Anwalt möglich

Endet ein Mietverhältnis, herrscht oft nicht gerade eitel Sonnenschein zwischen Vermieter und Mieter. Unter Umständen sind die ehemaligen Vertragspartner dann auch schon anwaltlich vertreten. Ist das Tischtuch derart zerschnitten, möchte man sich natürlich auch nicht gerne bei der Rückgabe der Wohnung persönlich sehen. Dementsprechend schickte hier ein Mieter die Schlüssel per Post zurück, allerdings an den Anwalt des Vermieters. Diese Art der Rückgabe ist zulässig. Und auch wenn die Wohnung dann erst einige Tage später besichtigt werden kann, ist der Zugang der Schlüssel bei der Kanzlei für die Frage entscheidend, wann die kurze Verjährung für Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen zu laufen beginnt.

Urteil vom 28.02.2022

Gericht: OLG Celle

Aktenzeichen: 2 U 124/21

Quelle:

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