Wohngeldrückstände in Zweiergemeinschaft ohne Verwalter

Der vorliegende Fall betrifft uns als Verwaltung nicht, da wir so kleine Eigentümergemeinschaften nicht verwalten. Er ist aber sehr spannend, daher wollen wir ihn Ihnen nicht vorenthalten. Wie Sie wissen, ist die kleinstmögliche Eigentümergemeinschaft eine aus lediglich zwei Einheiten. Da diese sich oft sehr schwer tun, einen Verwalter zu finden, sind viele von diesen auch verwalterlos, so auch in dem entschiedenen Fall. Zahlt nun einer der beiden Eigentümer sein Wohngeld nicht, stellt sich die Frage, wie hier vorzugehen ist. Und nun wird es richtig kompliziert. Zuerst muss die Gemeinschaft nämlich einen Beschluss über die Zahlungsverpflichtung fassen, also Abrechnung oder Wirtschaftsplan beschliessen. Und dann muss der daraus resultierende Zahlungsanspruch auch von der Gemeinschaft durchgesetzt werden. Der andere, brav zahlende Eigentümer kann also nicht gleich von selbst klagen. Man muss hier also zuerst zu Gericht gehen und eine Beschlussersetzungsklage einreichen, damit das Gericht dann den Wirtschaftsplan „beschliesst“. Diese Klage richtete sich übrigens gegen die WEG als solche, also verklagt sich der Kläger quasi selbst wieder mit. Viel Spaß dabei! Das Landgericht meint jedenfalls, dass sich derartige Prozesse „komplikationslos“ durchführen liessen.

Urteil vom 17.05.2022

Gericht: LG Frankfurt a.M.

Aktenzeichen: 2-13 / 27/22

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