Miete vom Jobcenter ist unsicher

Auf den ersten Blick klingt es verlockend. Man hat einen sozial schwachen Mieter, die Miete wird aber vom Jobcenter übernommen. Das kann aber zu einem Bumerang werden, da der Gesetzgeber hier schon immer einen Pferdefuß eingebaut hat. Er ist nämlich der nicht immer zutreffenden Auffassung, dass die Empfänger der Sozialleistung eigenverantwortlich mit dem Geld umgehen werden. Der Mietvertrag besteht daher nicht mit der Behörde, sondern mit dem Empfänger der Grundsicherung. Das gilt auch wie hier, wenn eine Direktzahlung durch das Jobcenter erfolgt und der Mieter das sogar schriftlich bestätigt hat. Kann funktionieren, muss aber nicht. Wie in vielen anderen Fällen hat die Mieterin hier Zahlungen nicht geleistet, in dem Fall die Nebenkostennachzahlungen für zwei volle Jahre. Als der Vermieter sich hier an das Jobcenter wandte, lehnte dieses eine Zahlung ab. Diese Auffassung wurde vom Landessozialgericht bestätigt. Ein Vermieter hat keine Ansprüche gegenüber der Behörde selbst.

Urteil vom 03.02.2022

Gericht: LSG

Aktenzeichen: L 11 AS 578/20

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