Volksbegehren Mietenstopp gescheitert

In Bayernwurde ein Volksbegehren mit dem Titel „Sechs Jahre Mietenstopp“ initiiert. Dieses wurde nicht zugelassen. Die Einreicher gingen daraufhin vor Gericht, jedoch auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Klage ab. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht dem Begehren eine Absage erteilt. Der Hintergrund ist eigentlich recht einfach. Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, also einem Gesetz des Bundes. Ein rein auf Bayern bezogenes Volksbegehren kann daran nicht rütteln.

Urteil vom 21.12.2021

Gericht: BVerfG

Aktenzeichen: BvR 1844/20

Quelle:

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