Mieterverein verliert erste Musterfeststellungsklage

Mit Spannung erwartet war das Urteil zur ersten Musterfeststellungsklage überhaupt im Mietrecht. Dieses Instrument wurde erst Ende 2018 in Deutschland eingeführt. Was ist das eigentlich? Normalerweise müssen einzelne Mieter immer auch einzeln gegen ihren jeweiligen Vermieter vorgehen. Mit der neuen Musterklage können aber Verbände eine Klage einreichen. Wenn sich dieser mindestens 50 Mieter anschliessen, ist so eine Sammelklage möglich.

In der Sache verlor der Münchner Mieterverein und die von ihm hier repräsentierten ca. 130 Mieter jedoch. Es ging um eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Diese hatte der Vermieter 2018 angekündigt, die Arbeiten sollten dann aber erst im Zeitraum 2019 bis 2023 stattfinden. Aus Sicht des Mietervereins wäre die Frist zwischen Ankündigung und Durchführung zu lang. Der Bundesgerichtshof sah das nicht so und verwarf die Klage.

Urteil vom 18.03.2021

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 305/19

Quelle:

Zurück zur Übersicht