Keine Kündigung wegen coronabedingtem Home-Studium

Ein interessanter Ansatz: Studenten hatten eine Studentenwohnung gemietet. Nun bot die Uni wegen der Pandemie aber gar keine Vorlesungen mehr an, alles lief nur noch online. Die Studenten kehrten daher zurück in ihr Kinderzimmer zu Hause und kündigten fristlos ihre Studentenbude. In dem Mietvertrag war sogar ausdrücklich geregelt, dass das möbelierte Studentenapartment vom Mieter gekündigt werden kann, weil er sein Studium entgültig beendet hat. Der Mieter war zudem der Meinung, dass er sich die Wohnung nicht mehr leisten könne. Zwar könne der Vermieter auch nichts für die Pandemie, er als Mieter sei aber der Ärmere.

 

Das Amtsgericht München verwarf die Kündigung als sehr phantasievoll. Eine endgültige Beendigung des Studiums lag eindeutig nicht vor. Das sogenannte Verwendungsrisiko, also ob der Mieter die Wohnung für den Zweck gebrauchen kann, weswegen er sie gemietet hat, liegt ausschliesslich beim Mieter. Er kann dort weiter wohnen, auch hat er dort die Möglichkeit, sein Online-Studium zu absolvieren.

Urteil vom 19.03.2021

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 473 C 12632/20

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