Keine Rückzahlung der Nachzahlung nach Anfechtung

Ein Eigentümer focht eine Abrechnung vor Gericht an, in der er eine hohe Nachzahlung hatte. Diese war von ihm auch schon gezahlt worden. Das Gericht gab der Anfechtung statt. Warum, ist hier nicht so wichtig. Interessant ist die Folge. Der Eigentümer meinte nun: Abrechnung für ungültig geklärt, also keine Rechtsgrundlage für die Nachzahlung, also kann ich die Nachzahlung zurückfordern. Weit gefehlt. Der Bundesgerichtshof sah es nämlich so: Ist eine Abrechnung wegen eines Fehlers für ungültig geklärt, muss dieser Fehler erst behoben werden. Er wirkt sich ja auch auf andere Einzelabrechnungen aus. Die gesamte Abrechnung muss daher erst einmal neu erstellt werden. Und nur darauf hat der Anfechtende einen Anspruch, er kann also nicht direkt Rückzahlung verlangen. Die neue Abrechnung muss außerdem erst einmal auf der nächsten Versammlung beschlossen werden. Zinsen auf die ursprünglich gezahlte Nachzahlung kann der Eigentümer übrigens nicht verlangen.

Urteil vom 10.07.2020

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 178/19

Quelle:

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