Volksbegehren Mietenstopp abgeschmettert

Das Volksbegehren, das sechs Jahre Mietenstopp wollte, ist erfreulicherweise vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden; eine Klatsche für Mieterverein und SPD. Wie auch das Innenministerium stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass hierfür keine Kompetenz gegeben ist. Mietrecht ist Bundesrecht, das Land hat hierbei nichts mitzureden. Was zu regeln sei, sei bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dieses habe zwar die Länder zum Erlass von Verordnungen weiter ermächtigt, Bayern sei hier aber bereits durch die Mieterschutzverordnung tätig geworden.

Urteil vom 16.07.2020

Gericht: BayVerfGH

Aktenzeichen: Vf. 32 – IX- 20

Quelle:

Zurück zur Übersicht