Keine detaillierte Erläuterung des Flächenschlüssels

In einer Mieterabrechnung wurden die Kosten nach Fläche verteilt. Da es sich aber um eine grosse Anlage mit Wohn- und Gewerbeeinheiten und mehreren Gebäuden handelte, wurden hier einige Abrechnungspositionen nur auf einzelne Gebäude verteilt, andere wiederum auf alle.

Die Abrechnung enthielt keine Erläuterung, wie sich die einzelnen Flächen zusammensetzten, also welchen Gebäuden sie zuzuordnen waren.

Das führte dazu, dass die Vorinstanzen Amtsgericht und Landgericht die Abrechnung wegen Formfehlern für unwirksam hielten.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Eine Mieterabrechnung muss folgende Bestandteile enthalten: Die Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel, den Anteil des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen. Bei der Erläuterung des Verteilerschlüssels genügte es dem Bundesgerichtshof aber, wenn hier von „Fläche“ (zum Beispiel in Abgrenzung zu Miteigentumsanteilen) die Rede war. Damit liege eine formell richtige Abrechnung vor.

Urteil vom 29.01.2020

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 244/18

Quelle:

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