Wirkung der Zustimmung zur Mieterhöhung
Stimmt der Mieter einer Mieterhöhung zu, ist er daran gebunden. Das gilt auch dann, wenn das Erhöhungsverlangen Formfehler oder inhaltliche Mängel aufwies. Hat daher zum Beispiel der Vermieter eine falsche Wohnungsgröße angesetzt, kann der Mieter daraus später keine Rechte mehr ableiten. Das sorgt für Rechtsfrieden, zumal auch eine Zahlung als Zustimmung gilt.
Urteil vom 11.12.2019
Gericht: BGH
Aktenzeichen: VIII ZR 234/18
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