Umlagefähigkeit von Abfallmanagment und Sperrmüllentsorgung

Viele Leute halten sich nicht an die Trennung von Müll. Kartons werden unzerkleinert in den Papiermüll gegeben, im Biomüll finden sich Plastiktüten und Sperrmüll wird einfach vor die Tonnen gestellt. Es gibt nun Wohnanlagen, die ein Abfallmanagement eingeführt haben, bei dem ein Unternehmen den Müll sortiert und ordnungsgemäß trennt. Oder der Hausmeister fährt den Sperrmüll regelmäßig zum Wertstoffhof. Dafür fallen natürlich hohe, eigentlich unnötige Zusatzkosten an. Diese sind dann auch von den Mietern zu zahlen, es handelt sich um umlagefähige Kosten.

Urteil vom 15.02.2019

Gericht: AG Frankenthal

Aktenzeichen: 3 a C 288/18

Quelle: NZM 2019, 783

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