Klage wegen Waschmittelgeruchs

Blütenrein, sauber, gut riechend: Das sind die Vorstellungen, die in der Werbung mit Waschmitteln eng verknüpft sind. Anders sah das ein Ehepaar in der Gegend von Wolfratshausen. Sie zogen vor Gericht, weil der Geruch von Waschmitteln beim Wäschewaschen auf ihr Grundstück drang. Dadurch würde auch Obst und Gemüse auf ihrem Grundstück ungeniessbar! Das Amtsgericht wies die Unterlassungsklage jedoch ab. Trotz der – völlig richtigen – Entscheidung ein Armutszeugnis für das Gericht. Es hatte nämlich zuvor eines Sachverständigen bedurft, der allen Ernstes eine Beweisaufnahme in Form eines Probewaschens durchführen liess! Der geneigte Leser mag sich die Frage stellen, warum das Gericht das nicht allein in einem Vororttermin erschnuppern konnte. Mag es sich vielleicht um einen Richter gehandelt haben, der während des Studiums die Wäsche von Mama waschen liess?

Urteil vom 05.12.2016

Gericht: AG Wolfratshausen

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