Berechnung der Wohnfläche

Ähnlich dem babylonischen Sprachgewirr beim biblischen Turmbau zu Babel kommt man sich vor, wenn man die Wohnfläche einer Wohnung berechnen möchte. II. Berechnungsverordnung, Wohnflächenverordnung, DIN 277, DIN 283: Was soll man hier nun heranziehen? Die Frage ist beispielsweise deshalb interessant, weil Balkone je nach Vorschrift anders gewichtet werden. Die II. Berechnungsverordnung sprach hier noch von der Hälfte, in der Wohnflächenverordnung war man unter Umständen nur bei einem Viertel. Und die Wohnfläche wird von den Mietern natürlich kritisch hinterfragt, weil sie ja essentiell für die Miethöhe ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass in erster Linie das Regelwerk anzuwenden ist, dass zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses galt. Zwar wäre eine abweichende Verkehrssitte, also eine allgemein praktizierte andere Handhabung innerhalb der Gemeinde vorrangig. Da aber keiner so recht weiß, welche der Regelungen greift, gab es kein einheitliches Meinungsbild und daher auch keine Verkehrssitte.

Urteil vom 17.04.2019

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 33/18

Quelle:

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