Fristlose Kündigung wegen derber Beleidigung

Auch wenn in Bayern manchmal „Hoit dei´ Fotz´n“ für „Halt den Mund“ verwendet wird: Eine Frau als „Fotze“ zu bezeichnen, ist eine richtig derbe Beleidigung. Das noch mehr in Brandenburg, wo sich der Fall abgespielt hat. Die Mitarbeiterin einer im Haus gelegenen Jugendhilfeeinrichtung hatte einen Wohnraummieter darauf angesprochen, dass sein Hund in den Flur pieselte. Der Mieter sprach daraufhin die Beleidigung aus. Das Gericht sah den Hausfrieden durch diese massive Beleidigung derart gestört, dass es sogar einen fristlosen Kündigungsgrund bejahte. Eine vorherige Abmahnung war daher nicht nötig. Es spielte sogar keine Rolle, ob es sich nur um einen „momentanen Kontrollverlust“ gehandelt habe.

Urteil vom 16.04.2019

Gericht: AG Neuruppin

Aktenzeichen: 43 C 61/18

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