Schönheitsreparaturen auch bei der Gewerbemiete verschärft
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die jegliche Schönheitsreparaturklausel für null und nichtig erklärt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, wird vom Oberlandesgericht Dresden nun auch auf die Gewerberaummiete erstreckt.
Urteil vom 06.03.2019
Gericht: OLG Dresden
Aktenzeichen: 5 U 1613/18
Quelle: NZM 2019, 412