Schönheitsreparaturen auch bei der Gewerbemiete verschärft

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die jegliche Schönheitsreparaturklausel für null und nichtig erklärt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, wird vom Oberlandesgericht Dresden nun auch auf die Gewerberaummiete erstreckt.

 

Urteil vom 06.03.2019

Gericht: OLG Dresden

Aktenzeichen: 5 U 1613/18

Quelle: NZM 2019, 412

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