Keine steuerliche Beratung durch Makler

Steuerliche Aspekte sind beim Erwerb einer Immobilie oft sehr entscheidend. Käufer oder Verkäufer müssen sich dazu aber selbst schlau machen, sinnvollerweise unter Hinzuziehung ihres Steuerberaters. Dem Makler auch noch eine Beratung in steuerlichen Fragen aufzubürden, wäre zuviel verlangt, bestätigte der Bundesgerichtshof. Wenn daher das Finanzamt beispielsweise vom Verkäufer Spekulationssteuer verlangt, weil er binnen der 10-Jahresfrist der §§ 22, 23 EstG verkauft hat, kann dieser sich nicht beim Makler schadlos halten.

Urteil vom 12.07.2019

Gericht: BGH

Aktenzeichen: I ZR 152/17

Quelle: NZM 2019, 217

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