Vermietung per airbnb kann Zweckentfremdung sein

In München blüht gerade um die Zeit des Oktoberfestes die Vermietung von Wohnungen an Touristen zu Mondpreisen. Selbst auf dem überteuerten Münchner Wohnungsmarkt können so noch deutlich höhere Gewinne eingefahren werden. Der Stadt ist das ein Dorn im Auge, hat sie doch mit einem Mangel an normalen Mietwohnungen zu kämpfen. Um hier die Vermieter zu zwingen, ihre Wohnungen dem normalen Mietmarkt zur Verfügung zu stellen, hat die Stadt eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen, die die Vermietung als Ferienwohnung, aber auch den längerfristigen Leerstand, mit Bußgeld belegt.

Vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt nun gegen das Portal Airbnb geklagt und in erster Instanz gewonnen. Der Anbieter ist verpflichtet, die Daten von Wohnungsanbietern herauszugeben, die mehr als 8 Wochen ihre Wohnung an Touristen (unter-)vermieten.

 

Urteil vom 12.12.2018

Gericht: VG München

Aktenzeichen: M 9 K 18.4553

Quelle:

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