Fristlose Kündigung wegen illegalen Waffenbesitzes

Eine interessante Variante, die Wohnung zu verlieren. Nach einem Einbruch in ein Museum durchsuchte die Polizei eine Wohnung. Dabei entdeckte sie eine scharfe Schusswaffe mitsamt Munition, für die weder der Mieter noch die Mitbewohner eine Erlaubnis vorweisen konnten. Zwar wurde das Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes später eingestellt. Die vom Vermieter wegen des Waffenfundes ausgesprochene fristlose Kündigung hatte aber Bestand. Selbst wenn es keine Waffe des Mieters gewesen ist, würde das keine andere Bewertung rechtfertigen. Der Mieter hat für seine Mitbewohner einzustehen.

Urteil vom 25.06.2018

Gericht: LG Berlin

Aktenzeichen: 65 S 54/18

Quelle:

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