Ordentliche Kündigung besteht nach Heilung der fristlosen weiter

Eigentlich war das vom Bundesgerichtshof schon so geurteilt worden. Wird ein Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und zusätzlich aus dem gleichen Grund ordentlich gekündigt, kann er zwar durch Nachzahlung aller Schulden die fristlose Kündigung zu Fall bringen. Die ordentliche bleibt jedoch bestehen. Aufmüpfig wollte das Landgericht Berlin diese Rechtsprechung nicht wahrhaben, sondern versuchte am Bundesgerichtshof vorbei eine gewagte Argumentation: Da durch die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort beendet ist, könne die ordentliche Kündigung mangels eines Mietverhältnisses gar nicht greifen. Der Bundesgerichtshof war „not amused“ über diese Idee und verwarf das Urteil des Landgerichts.

 

Urteil vom 19.09.2018

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 231/17 + VIII ZR 261/17

Quelle: NZM 2018, 941 + NZM 2018, 1017

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