Keine Aufwandsentschädigung für Besichtigungen durch Interessenten

Vermieter haben das Recht, die Wohnung mit Maklern bzw. Kaufinteressenten zu betreten. Daß die Anwesenheit den Mieter Zeit kostet, ist unbestritten. Eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand kann er aber trotzdem nicht verlangen, auch wenn er extra von der Arbeit daheim bleiben muß.

 

Urteil vom 06.02.2017

Gericht: AG Landsberg

Aktenzeichen: 3 C 701/16

Quelle:

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