Ortsübliche Miete: Mietpreis-Check eines Immobilienportals

Immobilienscout24 bietet die Möglichkeit, für ein paar Euro einen Mietpreis-Check zu machen. Der Vermieter legte das seiner Mieterhöhung zugrunde. Den Mietspiegel München lehnte er als nicht nachvollziehbar ab. Das Amtsgericht München weist aber darauf hin, daß das nicht ausreicht, um eine Mieterhöhung zu begründen. Im Gesetz steht nun einmal, daß vorrangig der Mietspiegel heran zu ziehen ist. Abgesehen davon würden bei einem gewerblichen Vergleichsportal auch Mietpreise ausserhalb von München Eingang finden, es wären in erster Linie nur Preisvorstellungen der Vermieter enthalten und auch der gesetzliche Beobachtungszeitraum von vier Jahren, den ein Mietspiegel vorsieht, sei hier nicht enthalten.

Urteil vom 07.03.2018

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 472 C 23258/17

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