Anwaltsbeauftragung bei fehlender Zustimmung zur Mieterhöhung

Dass Köpenick über ein Gericht verfügt, ist durch den Hauptmann von Köpenick bestens bekannt. Ein neuzeitliches Urteil hatte nun das dortige Amtsgericht über die Frage zu sprechen, ob ein Vermieter einen Rechtsanwalt einschalten darf, wenn der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erteilt. Anderer Ansicht war hier der Mieter. Er meinte, die Schadensminderungspflicht würde es dem Vermieter gebieten, hier ohne einen Anwalt tätig zu werden. Schließlich war hier für den Vermieter eine Hausverwaltung in Mietverwaltung tätig. Das Amtsgericht meinte jedoch zu Recht, daß die Anwaltskosten vom Mieter zu tragen seien. Der Mieter hatte auf die Aufforderung, der Mieterhöhung zuzustimmen, nicht reagiert. Mit der darauffolgenden Mahnung der Verwaltung befand er sich in Verzug. Die Anwaltskosten konnten daher als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Auch wenn die Verwaltung von der Materie her selbst kompetent genug gewesen wäre, war doch das Anwaltsschreiben noch deutlicher geeignet, dem Mieter die Ernsthaftigkeit der Rechtsverfolgung klar zu machen.

Urteil vom 04.09.2018

Gericht: AG Köpenick

Aktenzeichen: 7 C 199/18

Quelle:

Zurück zur Übersicht