Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung

Fordert der Vermieter von seinem Mieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, schickt er in der Regel auch ein Formular über eine Einverständniserklärung mit, die der Mieter dann nur zu unterschreiben braucht. Was gilt aber, wenn der Mieter zwar das Formular nicht zurückschickt (oder es auf dem Postweg verloren geht, in den Unterlagen des Vermieters nicht mehr auffindbar ist etc.), der Mieter jedoch die erhöhte Miete zahlt? Der Bundesgerichtshof bewies hier Praxisverständnis und sah auch die blosse Überweisung der erhöhten Miete als positive Zustimmung.

Urteil vom 30.01.2018

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZB 74/16

Quelle: NZM 2018, 279

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