Nachbarrecht: Zweige

Dem Selbsthilferecht nach § 910 BGB sind aber Grenzen gesetzt. Ein Rückschnitt von Stark- und Grobästen, also Ästen mit mehr als 5 cm Durchmesser führt bei älteren Bäumen zu erheblichen Schädigungen des Baumes. Das nachbarliche Selbsthilferecht darf daher insoweit nicht in Anspruch genommen werden.

Urteil vom 08.02.2018

Gericht: OLG Brandenburg

Aktenzeichen: 5 U 109/16

Quelle: NZM 2018, 519

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