Nachbarrecht: Zweige
Dem Selbsthilferecht nach § 910 BGB sind aber Grenzen gesetzt. Ein Rückschnitt von Stark- und Grobästen, also Ästen mit mehr als 5 cm Durchmesser führt bei älteren Bäumen zu erheblichen Schädigungen des Baumes. Das nachbarliche Selbsthilferecht darf daher insoweit nicht in Anspruch genommen werden.
Urteil vom 08.02.2018
Gericht: OLG Brandenburg
Aktenzeichen: 5 U 109/16
Quelle: NZM 2018, 519