Abwehr von blendenden Dachziegeln

Früher wäre das nicht passiert. Damit ist nicht die Zeit gemeint, als die Häuser noch mit Schindeln oder Reet gedeckt waren, sondern als ganz normale Tonziegel auf das Dach kamen. Mittlerweile gibt es aber glasierte Dachziegel mit Nano-Beschichtung, damit sich auch ja kein Moospölsterchen unerlaubterweise auf dem Dach festsetzt. Der Nachteil: Die aufgebrachte Schicht kann bei Sonneneinstrahlung wie ein Spiegel wirken und richtig stark blenden. Der Nachbar klagte gegen die Blendwirkung. Das Gericht schaltete einen Sachverständigen ein, der bei Vorliegen einer Leuchtdichte von 100.000 cd/qm oder mehr (dass es so etwas gibt, dürften viele zum ersten Mal hören) eine störende Blendwirkung bejahte. Der als Störer in Anspruch genommene Eigentümer tauschte dann einen Teil der Ziegel aus. Immerhin hatte er nicht die außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers zu erstatten, da wegen der Verwendung durchaus üblicher Bauprodukte kein Verschulden vorlag. Ob dieses Urteil standhält, wird die beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Az. I-24 U 27/18 geführte Berufung zeigen.

Urteil vom 08.01.2018

Gericht: LG Arnsberg

Aktenzeichen: 2 O 186/16

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