Beweislast bei Nachzahlungen von Nebenkosten

In einem anderen Fall, den der Bundesgerichtshof am gleichen Tag entschied, ging es um eine ähnliche Thematik. Hier sollten Mieter für zwei Jahre stolze 5.000,- € Heizkosten für eine Dreizimmerwohnung nachzahlen. Das entsprach 40 % der Heizkosten des gesamten Hauses. Von der Wohnfläche her hatten die Mieter mit ihrer Wohnung 12 % des Hauses. Das Landgericht Darmstadt hatte dem Vermieter auf seine Zahlungsklage hin noch Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof hob jedoch dieses Urteil auf.

Urteil vom 07.02.2018

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 189/17

Quelle:

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